Wir fordern eine grundlegende Reform des Statusfeststellungsverfahrens zur Feststellung der Selbständigkeit. Anstelle des bisherigen, komplizierten und oft rechtlich unsicheren Verfahrens soll künftig der Nachweis über eine Gewerbeanmeldung sowie bestehende Absicherungen in Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung ausreichen, um den Status als selbständig anerkennen zu lassen. Ein entsprechendes Zertifikat könnte bereits bei der Gewerbeanmeldung ausgestellt und im Zweijahresrhythmus überprüft werden. Für bestehende Gewerbetreibende soll ein einfacher und unbürokratischer Nachholprozess geschaffen werden. Ziel ist es, die Rechts- und Planungssicherheit für Selbständige und ihre Auftraggeber zu erhöhen, Vertrauen zu stärken und insbesondere kleinen Unternehmen sowie Gründern nachhaltige Selbständigkeit zu ermöglichen. Das bisherige Statusfeststellungsverfahren soll in klar definierten Härtefällen – etwa bei vorheriger Anstellung beim Auftraggeber oder erstmaliger Tätigkeit in der Branche – weiterhin Anwendung finden. Auch Selbständige selbst sollen das Verfahren anstoßen können, wenn Zweifel an der Freiwilligkeit ihres Status bestehen. Wichtig ist dabei, dass die Prüfung durch eine unabhängige und neutrale Stelle erfolgt.
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