Unternehmensnachfolge bei Kleinstunternehmen

Eine Unternehmensnachfolge ist wichtig und sollte rechtzeitig initiiert werden, damit das Unternehmen auch in Zukunft bestehen kann. Ohne eine geregelte Nachfolge können Führungslosigkeit und Liquiditätsprobleme, aber auch Streit ums Erbe und hohe Erbschaftssteuern entstehen.

Familienmitglied als Geschäftsführer oder Gesellschafter

Die eleganteste Lösung ist die Nachfolge in der Verwandtschaft. Bei nötigen Fachkenntnissen kann der Betrieb bereits zu Lebzeiten des bisherigen Eigentümers auf Gesellschafter- und Geschäftsführungsebene übergehen.

Familienmitglieder, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, können alternativ als Gesellschafter einsteigen, wobei eine fachkundige Person außerhalb der Familie dann die Geschäfte leiten wird. Falls das Unternehmen weitergeführt werden soll, aber nicht im Familienbesitz bleibt, ist ein Verkauf an einen Investor, einen Mitarbeiter oder eine externe Führungskraft mit großer Berufserfahrung möglich.

Schrittweise Übergabe des Unternehmens an den Nachfolger

Sollte das Unternehmen auf ein Familienmitglied übergehen, sind erbrechtliche, gesellschaftsrechtliche und steuerrechtliche Fragen von Bedeutung.

Geschieht die Übernahme zu Lebzeiten des bisherigen Eigentümers handelt es sich oft um eine (zumindest teilweise) Schenkung. Eine Übernahme sollte hierbei schrittweise von statten gehen. So können z. B. nach und nach Geschäftsanteile weitergegeben werden. Vorteil einer langsamen Übergabe ist die Unterstützung des Nachfolgers durch den bisherigen Besitzer. Auch Rentenzahlungen zur eigenen Absicherung sind möglich. Vieles muss bedacht werden, um unerwünschte Folgen zu vermeiden. So kann es z. B. zu Pflichtteilsergänzungsansprüchen kommen, wenn nicht alle Erben im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge berücksichtigt werden. Eine persönliche Kommunikation und Pflichtteilsverzichtsverträge können davor schützen.

Unternehmertestament regelt Nachfolge im Todesfall

Die Nachfolge im Unternehmen kann auch erst nach dem Tode geregelt werden. Durch ein Unternehmertestament kommt es nicht zu einer Gesamtrechtsnachfolge durch den oder die Erben. Meistens ist dies wirtschaftlich nicht sinnvoll. GmbH- und Kommandit-Anteile sind prinzipiell vererblich. Ein Notar unterstützt Unternehmensinhaber, welche Erben tatsächlich als Gesellschafter eigesetzt werden. Wichtig ist, dass das Unternehmertestament unbedingt die bestehenden Gesellschaftsverträge berücksichtigt. Eine Anpassung der Verträge an das Testament ist ebenso vonnöten.

Vorsorgevollmacht hilft bei Unglücksfällen und Krankheit

Eine Vollmacht ermöglicht es, neben den vermögensrechtlichen Angelegenheiten auch für die gesundheitliche Vorsorge Unterstützung der Bevollmächtigten zu erhalten.

Neue gesetzliche Regelungen für GbR, KG und OHG

Seit dem 1. Januar 2024 gelten neue gesetzliche Regelungen bei Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR). Der Anteil eines verstorbenen Gesellschafters geht auf dessen Erben über, sofern der Gesellschaftsvertrag keine Auflösung vorsieht. Bei dem Tod eines persönlich haftenden Gesellschafters einer Kommanditgesellschaft (KG) oder Offenen Handelsgesellschaft (OHG) gilt dies ab Anfang dieses Jahres ebenso.

Trotz der Abschaffung einer expliziten Regelung, das Unternehmen fortzuführen sollte man auch hier bestimmen, welche Erbberechtigten neue Gesellschafter werden.

Quelle: Notarkammer Frankfurt am Main

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