Vollautomatisiertes Zulassungsverfahren bei Automobilen

Schon seit dem 1. Oktober 2019 können Neuzulassungen, Umschreibungen und alle Varianten der Wiederzulassung online erledigt werden.

Seit dem 1. September 2023 können erstmals auch juristische Personen das sogenannte i-Kfz nutzen.

Des Weiteren können Fahrzeuge nach der digitalen Zulassung nun unmittelbar am Straßenverkehr teilnehmen. Es muss nicht mehr abgewartet werden bis Dokumente und Plakette per Post zugehen. Zehn Tage reicht der Nachweis durch den vorläufigen digitalen Zulassungsbescheid.

Ebenso können jetzt auch besondere Kennzeichen wie E-Kennzeichen, Oldtimer- und Saisonkennzeichen online beantragt werden.

Quelle: Bundesregierung

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