Wichtige Informationen für Sie, Teil 1

Mindestlohnerhöhung

Ab dem 01.10.2022 hat sich der gesetzliche Mindestlohn von 10,45 EUR auf 12,00 EUR pro Stunde erhöht.

Neue Verdienstgrenze für Minijobber

Gleichzeitig hat sich auch die Verdienstgrenze für Mini-Jobber von 450,00 EUR auf 520,00 EUR erhöht. Somit ist eine Wochenarbeitszeit von 10 Stunden möglich. Für Midi-Jobber gilt jetzt der Bereich von 520,01 EUR bis 1.600,00 EUR je Kalendermonat. Es gilt der Bestandsschutz bis 31.12.2023 für alle Arbeitnehmer/innen, deren Gehalt vor dem 01.10.2022 zwischen 450,01 EUR und 520,00 EUR lag. Das bedeutet, der bisherige Versicherungsschutz bleibt bis 31.12.2023 bestehen. Zur Berechnung der Bruttogehälter benutzen Sie bitte die Formel:

4,33 Wochen x 12 EUR x Wochenarbeitszeit

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ersetzt den „gelben Schein“. Im ersten Schritt meldet der Arzt die Arbeitsunfähigkeit elektronisch an die Krankenkasse des Arbeitnehmers. Der Arbeitnehmer unterrichtet seinen Arbeitgeber über die festgestellte Arbeitsunfähigkeit. Bitte melden Sie Ihrem Steuerberater für welche Arbeitnehmer die Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt werden soll.

Auch Mini-Jobber nehmen am elektronischen Verfahren teil. Spätestens ab 2023 sollen alle Arztpraxen und Arbeitgeber auf das elektronische Verfahren umgestellt haben.

Wir danken Herrn Christian Wolf von der Wolf Steuerberatung aus Bad Dürkheim für die Informationen.

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