Wichtiges in 2022

Liebe Mitglieder und Freunde des BDS,

wir wollen Ihnen ein paar wichtige Informationen für 2022 an die Hand geben:

Minijobänderungen

Laut Bundesarbeitsminister Hubertus Heil wird sich am 1. Oktober 2022 nicht nur der Mindestlohn auf 12 € erhöhen, sondern auch die Minijob-Obergrenze von 450 auf 520 € im Monat. Hier soll verhindert werden, dass die monatliche Arbeitszeit nicht noch weiter absinkt.
Auch die Grenze für Midijobs soll auf 1.600 € angehoben werden.

Mehrwertsteuersatz in der Gastronomie

Bis zum 31. Dezember 2022 gilt in der Gastronomie noch der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent. Für Getränke gilt weiterhin die neunzehnprozentige Besteuerung.

Frist für den Investitionsabzugsbetrag verlängert

Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) soll es kleinen und mittleren Betrieben ermöglichen, außerhalb der Bilanz eine steuerfreie Rücklage für Investitionen zu ermöglichen. Dies gilt für Planungen innerhalb der kommenden drei Jahre. Ab 2020 beträgt die Höhe des IAB bis zu 50% der voraussichtlichen Anschaffungskosten bei einem Maximalgewinn von 200.000 €. Aufgrund der Corona-Krise wurde die für begünstigte Investitionen gesetzte Frist bis Ende 2020 nochmal um ein weiteres Jahr bis Ende 2022 verlängert.

Abgabe der Steuererklärung

Steuererklärungen für 2020, die über einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein laufen, können nach aktuellem Stand noch bis Ende Mai 2022 abgegeben werden.

Nachzahlungszinsen

Zinsen von 6% auf Steuernachzahlungen und -erstattungen ab 1.1.2019 sind verfassungswidrig und müssen bis Ende Juli vom Gesetzgeber neu geregelt werden.

Quelle: Deutsches Handwerksblatt

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