Anrechnung von Sonderzahlungen auf Mindestlohn ist rechtens

euro-870757_640Arbeitgeber dürfen Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld auf den Mindestlohn anrechnen, das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Das Gericht wies damit die Klage einer Arbeitnehmerin zurück. Entscheidend ist, dass Urlaubs- und Weihnachtsgeld „vorbehaltlos und unwiderruflich“ jeden Monat zu einem Zwölftel gezahlt werden. Andernfalls sind die Sonderzahlungen nicht anrechenbar. Das Urteil zur Anrechnung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld ist das erste Urteil des Bundesarbeitsgerichtes zum Mindestlohn. Am 29. Juni wird sich das Bundesarbeitsgericht erneut mit dem Mindestlohn beschäftigen. Dann wird die Frage verhandelt wie Bereitschaftszeiten im Rahmen des Mindestlohns vergütet werden müssen.

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