Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien

Voraussichtlich Ende November werden direkt durch Ratsbeschluss EU-Sofortmaßnahmen zur Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien in Kraft treten. Das soll zunächst für ein Jahr gelten, mit der Option einer Verlängerung.

Aufgrund eines vielfachen Interesses für EE-Anlagen sowie der notwendigen Netzinfrastruktur können Planungs- und Genehmigungsverfahren mit sofortiger Wirkung von einer vereinfachten Bewertung bei Ausnahmen profitieren (, die z. B. im EU-Umweltrecht verankert sind).

Auch sollen Genehmigungsverfahren für Solaranlagen, die auf Gebäuden angebracht werden, mit einer Frist von höchstens einem Monat beschleunigt werden. Speicher und Netzanschlüsse sind dabei mit erfasst. Es soll ebenfalls eine Befreiung der Umweltverträglichkeitsprüfungen gelten sowie bei Kleinanlagen die automatische Genehmigung nach Ablauf einer Frist.

Bei dem sog. Repowering von bestehenden EE-Anlagen und Netzen soll eine Straffung von Genehmigungsverfahren stattfinden. Hier soll es für Umweltprüfungen eine Höchstfrist von 6 Monaten geben. Umweltverträglichkeitsprüfungen werden auf die möglichen Auswirkungen der Änderung oder Erweiterung im Vergleich zum ursprünglichen Projekt beschränkt. Sollte das Repowering-Konzept nicht um 15% höher ausfallen wie ursprünglich, soll ein vereinfachtes Verfahren für Netzanschlüsse gelten.

Eine Frist von höchstens 3 Monaten im Genehmigungsverfahren wird bei Wärmepumpen eingeführt. Auch gilt dabei ein vereinfachtes Verfahren beim Netzanschluss bei kleineren Wärmepumpen.

„Wir begrüßen ausdrücklich die geplanten beschleunigten Verfahren und niederschwelligen Umweltverträglichkeitsprüfungen, die in der Vergangenheit den Ausbau verschleppt und blockiert haben. Die angekündigten Maßnahmen waren längst überfällig, wenn man auf erneuerbare Energien setzt. Gerade in der jetzigen Energiekrise ist es eine Notwendigkeit Bürokratie abzubauen und schnell voranzukommen, damit wir die hohen Energiekosten reduzieren können“, so Liliana Gatterer, Präsidentin des Bund der Selbständigen Deutschland e.V.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

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