Lieferkettengesetz
Am 1. Januar 2023 wird das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz („Lieferkettengesetz“) für Unternehmen ab 3.000 Mitarbeitern in Kraft treten. Ab dem 1. Januar 2024 für Betriebe ab 1.000
Am 1. Januar 2023 wird das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz („Lieferkettengesetz“) für Unternehmen ab 3.000 Mitarbeitern in Kraft treten. Ab dem 1. Januar 2024 für Betriebe ab 1.000
Das Bundesarbeitsgericht hat in einem Grundsatzurteil die verpflichtende Einführung eines Arbeitszeiterfassungssystems seitens des Arbeitgebers beschlossen. Die Pflicht der Arbeitgeber der Mitgliedsstaaten ein „objektives, verlässliches und