Kategorie: Bürokratieabbau

Lieferkettengesetz

Am 1. Januar 2023 wird das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz („Lieferkettengesetz“) für Unternehmen ab 3.000 Mitarbeitern in Kraft treten. Ab dem 1. Januar 2024 für Betriebe ab 1.000

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