Die neue Wirtschafts-Identifikationsnummer

Jedes Unternehmen, jeder Kleinunternehmer und Selbständige bekommt ab November 2025 eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.). Hiermit soll die Kommunikation mit den Behörden vereinfacht werden.

Die Bundeszentrale für Steuern (BZSt) wird die Nummern stufenweise und ohne Antrag automatisch vergeben. Zuerst diejenigen, die zur Umsatzsteuererklärung verpflichtet sind und Kleinunternehmer nach §19 UStG. Der Rest wird die Nummer voraussichtlich im 3. Quartal 2025 erhalten. Wahrscheinlich bis Ende 2026 können Steuererklärungen noch gewohnt mit der Steuernummer angegeben werden. Die W-IdNr. ändert sich für die gesamte wirtschaftliche Tätigkeit nicht. Dies gilt auch bei Adress- oder Namensänderungen.

Sie dient zur eindeutigen Unternehmensidentifizierung und soll durch die Speicherung im neuen Unternehmensbasisdatenregister zu einer Erleichterung zwischen Behörden führen, da Stammdaten künftig nur noch einmal gemeldet werden müssen. Mehrfachmeldungen an verschiedene Register werden damit abgeschafft.

Quelle: Deutsches Handwerksblatt

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