Die Qual mit der Grundsteuererklärung

Bis zum 31. Januar 2023 musste die Grundsteuererklärung erstellt werden. Viele Betriebe und Bürger waren davon überfordert und nicht alle haben die Frist einhalten können. Auch viele Steuerberater, die von ihren Mandaten damit beauftragt wurden, waren angesichts der vergangenen bürokratischen Anforderungen der letzten Jahre (Corona-Hilfen, Energiepreispauschale etc.) schlichtweg überfordert. Eine erneute Verlängerung der Abgabefrist wurde kategorisch ausgeschlossen.

„Hier wurde mal wieder kein Fingerspitzengefühl an den Tag gelegt. Eine Verlängerung der Frist hätte keinem weh getan, sondern das Ganze etwas entzerrt. Zu kompliziert, zu bürokratisch für Privatleute und Unternehmen einerseits und zusätzliche geballte Arbeit für Steuerberater und Finanzämter andererseits. Bedenkt man, dass die Bundesregierung die Grundsteuererklärung für ihre sämtlichen Liegenschaften offenbar erst Ende September abschließen will, kann man nur mit dem Kopf schütteln. Wenn schon keine weitere Fristverlängerung in Erwägung gezogen wird, so sollte doch der Bescheid ein vorläufiger sein, um Änderungen im Nachhinein noch zu erfassen. Wir appellieren dringend an die Politik dies abzuändern“, so Liliana Gatterer vom Bund der Selbständigen Deutschland e.V.

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