KI-Schulungen werden Pflicht

Seit Februar 2025 ist die neue EU-Verordnung über künstliche Intelligenz (KI-VO) in Kraft getreten. Diese besagt, dass Unternehmen die KI-Kompetenz der Mitarbeiter sicherstellen müssen. Das Wissen und die Fähigkeiten rund um den Einsatz von KI-Tools soll nun durch Schulungen erfolgen. Die Schulungspflicht gilt für alle Arbeitgeber, die KI-Systeme entwickeln oder nutzen. Die Unternehmensgröße ist hier unerheblich. Wichtig ist die Arbeit der Mitarbeiter mit künstlicher Intelligenz.

Es ist sinnvoll gezielte Schulungsmaßnahmen einzuführen. Daher sollte vorher eine Bedarfsanalyse erstellt werden:

  • Welche KI-Systeme werden im Unternehmen genutzt?
  • Welche Risiken sind mit deren Einsatz verbunden?
  • Welche Mitarbeitenden arbeiten direkt mit diesen Systemen?

Es wird empfohlen, die Schulungsmaßnahmen festzuhalten, obwohl die EU-Verordnung noch keine verpflichtende Dokumentation vorsieht.

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) ist in Deutschland die zuständige Aufsichtsbehörde.

Bis August 2025 sollen erste Leitlinien für Unternehmen veröffentlicht werden. Aktuell muss der Arbeitgeber die Anforderungen eigenständig umsetzen.

Ein Verstoß gegen die Verordnung wird aktuell nicht mit einem Bußgeld belegt, allerdings können Unternehmen wegen Fehler oder Schäden durch mangelnde Schulung haftbar gemacht werden.

Quelle: IHK Darmstadt

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