Novemberhilfe

Der Bund der Selbständigen Deutschland e.V. informiert Sie, dass die Antragstellung ab sofort digital auf www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de oder antragslogin.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de möglich ist! Die Beantragung erfolgt über den Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer.

ACHTUNG: Neues Detail für Soloselbständige: Wer schon die Überbrückungshilfe II beantragt hat, muss auch die Novemberhilfe über einen Steuerberater/Wirtschaftsprüfer stellen.
Wer die Überbrückungshilfe II NICHT beantragt hat und dessen Förderhöhe unter 5000,- liegt, kann den Antrag zur Novemberhilfe selbst unter direktantrag.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/auth/realms/soloselbstaendig/protocol/openid-connect/auth?response_type=code&client_id=antrag-component&redirect_uri=https%3A%2F%2Fdirektantrag.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de%2Fantrag%2Fsso%2Flogin&state=6956be4e-0a93-4740-8178-a2f346329967&login=true&scope=openid beantragen, solange man selbständig ist und ein ELSTER-Zertifikat besitzt.

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