Die Europäische Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Es geht um die gesetzlichen Mindestpreise für Dienstleistungen von Architekten, Ingenieuren und Steuerberatern. Während Brüssel in den Mindestpreisen einen Wettbewerbsnachteil für ausländische Unternehmen sieht, hält der Bund der Selbständigen Deutschland (BDS) die Beibehaltung der Regelungen für einen wichtigen Beitrag zum Verbraucherschutz.
Der Name Elżbieta Bieńkowska dürfte bisher nur wenigen Steuerberatern, Architekten und Ingenieuren bekannt gewesen sein. Dies dürfte sich nun ändern, schließlich ist es die polnische EU-Kommissarin die ein Vertragsverletzungsfahren gegen Deutschland eingeleitet hat. Die Mindestpreise von Architekten, Ingenieuren und Steuerberatern seien nicht vereinbar mit der EU-Dienstleistungsrichtline und seien somit eine Wettbewerbsbeschränkung, argumentiert die EU-Kommissarin. Die Bundesregierung hat nun bis Mitte August Zeit sich zu dieser Frage zu äußern. „Auf der einen Seite hat Deutschland den Mindestlohn eingeführt um dafür zu sorgen, dass Menschen von ihrer Arbeit leben können, was wir absolut befürworten. Jetzt sollen auf der anderen Seite die Unternehmerinnen und Unternehmer ihre Mindeststandards verlieren. Das mit der Förderung des freien Wettbewerbs zu begründen ist grotesk“, sagt Liliana Gatterer, Präsidentin des Bund der Selbständigen Deutschland.
Der Bund der Selbständigen Deutschland fordert die Bundesregierung auf, sich für die Beibehaltung der Regelungen einzusetzen. „Die EU-Kommission zeigt mit diesem Vertragsverletzungsverfahren einmal mehr ihre Realitätsferne. Der Vorwurf der Wettbewerbsverzerrung ist haltlos“, sagt die Präsidentin des Bund der Selbständigen Deutschland Liliana Gatterer. „Architekten, Ingenieure und Steuerberater sind hochspezialisierte Berufe, hier muss im Interesse der Allgemeinheit sichergestellt werden, dass die Qualität in diesen Branchen hochgehalten wird. Die Politik muss aus der Vergangenheit lernen und sollte nicht wieder die gleichen Fehler machen wie bei der Lockerung der Meisterpflicht im Jahr 2004“, so die Selbständigen-Präsidentin. Die Architekten, Ingenieure und Steuerberater stünden stellvertretend für viele freie Berufe, befürchtet Gatterer. Dabei sei genau der umgekehrte Weg sinnvoll, nämlich die Qualität der Ausbildung zu halten und auch in anderen europäischen Ländern das System der dualen Ausbildung zu etablieren. „Frau Bieńkowska ist nicht nur die Kommissarin für den Binnenmarkt sondern auch für Unternehmertum. In dieser Funktion sollte Sie sich eine Strategie überlegen, wie man sicherstellen kann, dass auch in Zukunft die kleinen Firmen in Europa geeignete Fachkräfte finden und im globalen Wettbewerb bestehen können“, wünscht sich die Präsidentin des BDS Deutschland.