Regierung schließt Selbstbedienungsladen für Insolvenzverwalter

gatterer_portraitDie Bundesregierung hat sich auf Eckpunkte einer Reform des Insolvenzrechtes geeinigt. Der von Justizminister Heiko Maas (SPD) vorgelegte Gesetzentwurf entschärft die Gefahr für kleine und mittlere Unternehmen durch die sogenannte Insolvenzanfechtung. Bisher war es möglich, dass ein Unternehmen, wenn es einem Lieferanten einen Zahlungsaufschub gewährte, bei einer Insolvenz des Lieferanten mit zur Verantwortung gezogen wurde. Die üblichen Mahnungen und Ratenzahlungen zwischen Unternehmen konnten dazu führen, dass ein gesunder Betrieb durch die Insolvenz eines Lieferanten ebenfalls in finanzielle Schwierigkeiten geriet. Schließlich, so die gängige Rechtsprechung, könne man annehmen, dass das Unternehmen in diesen Fällen von der bevorstehenden Zahlungsunfähigkeit des Lieferanten gewusst haben müsste. Durch die Gesetzesänderung soll diese Beweisführung nun umgekehrt werden. Zukünftig muss der Insolvenzverwalter dem Betrieb nachweisen, dass die Zahlungsunfähigkeit absehbar war. Außerdem wird die Anfechtungsfrist von zehn auf vier Jahre verkürzt.
Der Bund der Selbständigen Deutschland, der rund 19 000 kleine und mittelständische Unternehmen in Deutschland vertritt, begrüßt den Kabinettsbeschluss.

„Justizminister Heiko Maas hat einen guten Vorschlag zur Reform der Insolvenzanfechtung vorgelegt. Es wird höchste Zeit, dass diese Ungerechtigkeit abgeschafft wird. Was einmal dazu gedacht war die Gläubiger zu schützen ist zum Selbstbedienungsladen für Insolvenzverwalter geworden. Denn durch die Rückforderungen konnten die Insolvenzverwalter die Insolvenzmasse erhöhen und die bestimmt ja bekanntlich die Vergütung“, sagt die Präsidentin des Bund der Selbständigen Deutschland, Liliana Gatterer.

Die Neuregelung der Insolvenzanfechtung hat nicht nur für Unternehmen positive Auswirkungen. Auch Arbeitnehmer profitieren von der Gesetzesänderung. Die Anfechtung von Lohnzahlungen soll im Zuge der Reform ebenfalls verboten werden.

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