Testpflicht für kleine- und mittelständische Betriebe

Der Bund der Selbständigen Deutschland e.V. spricht sich prinzipiell für Testungen in Betrieben aus. Wir halten allerdings die Zweite Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung vom 13.04.2021 für kleine und mittlere Unternehmen für nicht umsetzbar und in der Ausgestaltung nicht durchdacht. Hier werden Regelungen und Kosten auf den Arbeitgeber abgeladen. Dieser muss sich selbst um ein Testangebot kümmern und selbst bezahlen. Ein Unding bei schwer angeschlagenen Betrieben. Hier wird eindeutig die Pflicht des Staates zur Pandemiebekämpfung auf die Wirtschaft abgewälzt.

Zusammenfassend beurteilt der Bund der Selbständigen Deutschland e.V. diese Verordnung wie folgt:

– Vollkommen praxisfern, was den kleinen Mittelstand betrifft
– Die Maßnahmen sind ein Schnellschuss und vielfach nicht umsetzbar
– Die Ziele sind ohne Bezug zur Praxis definiert, unrealistisch und nicht erreichbar
– Die zugrundeliegenden Annahmen sind vielfach Willkür. Wissenschaftliche Fakten bleiben unberücksichtigt
– Annahmen für Kosten und Aufwand für kleine Betriebe sind realitätsfern und werden massiv unterschätzt
– Es fehlen kreative Lösungsansätze, die auch kleine Betriebe leisten können

Mit der Angebotsverpflichtung der Arbeitgeber geht keine Verpflichtung zum Testen seitens der Arbeitnehmer her. Wenn es eine Pflicht für Arbeitgeber gibt, Tests bereit zu stellen, müssen auch die Arbeitnehmer zum Wohle der Allgemeinheit, der Wirtschaft und im eigenen Interesse, ebenfalls zum Test verpflichtet werden, so Liliana Gatterer, Präsidentin vom Bund der Selbständigen Deutschland e.V.
Der Mittelstand ist jederzeit bereit, sinnvolle Maßnahmen zur Pandemie-Eindämmung zu unterstützen und hat dies im Rahmen seiner Möglichkeiten auch bisher getan. Die Testangebotspflicht ist zumindest in Ausgestaltung des aktuellen Entwurfs weder sinnvoll noch zielführend und wird das Vertrauen ins Krisenmanagement der Regierung weiter untergraben.

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