TSE-Kassenpflicht kommt

Bis Ende diesen Jahres endet die letzte Frist, um alte Kassensysteme, die nicht auf TSE (zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung) umrüstbar sind, auszutauschen. Danach drohen hohe Bußgelder.

Das TSE ist eine technische Schutzmaßnahme vor Manipulationen bei digitalen Aufzeichnungen. Damit soll verhindert werden, dass die Aufzeichnungen nachträglich geändert oder gelöscht werden.

Geräte, die bis zum 25. November 2010 gekauft wurden, durften schon seit dem 1. April 2021 nicht mehr verwendet werden. Ebenso durften nach Inkrafttreten der Kassensicherungsverordnung im Januar 2020 keine Systeme ohne TSE-Nachrüstung verkauft werden. Die letzte Frist betrifft also alle Kassensysteme, die in der Zwischenzeit verkauft wurden und bauartbedingt nicht mit einer solchen Sicherheitseinrichtung aufgerüstet werden können.

Wichtig ist zu erwähnen, dass es eine Mitteilungspflicht für elektronische Kassen an das Finanzamt gibt. Damit kann jedes einzelne elektronische Kassensystem der jeweiligen Betriebsstätte zugeordnet werden.

Von der Umstellungspflicht ausgenommen sind Wochenmarktstände, Verkaufswagen und Buden mit offenen Ladenkassen, die analoge Kassen verwenden.

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