Umsetzung der EU-Notfallverordnung

Bundestag und Bundesrat haben nun die Umsetzung der EU-Notfallverordnung final beschlossen und in nationales Recht umgesetzt. Das bedeutet die Erlaubnis der Ausnahmen von Verfahrensschritten, um EU-weit für einen Schub beim Erneuerbaren Ausbau zu sorgen.

Nun wird geregelt, dass in ausgewiesenen Gebieten, die bereits eine Strategische Umweltprüfung (SUP) durchlaufen haben, im Genehmigungsverfahren die Pflicht der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und der artenschutzrechtlichen Prüfung für Erneuerbare Energien-Anlagen und Netze entfällt. Der Betreiber muss allerdings angemessene und verhältnismäßige Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen bezüglich des Artenschutzes durchführen. Wenn solche Maßnahmen nicht existieren, müssen Betreiber einen finanziellen Ausgleich in ein Artenhilfsprogramm leisten.

Die Vorgaben der Vogelschutz-, Flora-Fauna-Habitat- und UVP-Richtlinie werden für den Anwendungsbereich der Verordnung außer Kraft gesetzt.

Bei PV-Freiflächen-Anlagen entfällt nach Wahl der Betreiber in ausgewiesenen Gebieten, die bereits eine strategische Umweltprüfung (SUP) durchlaufen haben, die Pflicht der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Eine artenschutzrechtliche Prüfung muss weiterhin durchgeführt werden.

Folgende Regelungen gelten unmittelbar:

  • Für Repoweringmaßnahmen wird die UVP auf eine Deltaprüfung begrenzt, also auf die Mehrbelastung der neuen Anlage oder Leitung im Vergleich zur bestehenden Anlage oder Leitung. Bei Repowering von Solaranlagen kann die UVP-Pflicht unter gewissen Umständen gänzlich entfallen
  • Genehmigungsverfahren für die Installation von definierten Solarenergieanlagen werden auf drei Monate beschränkt. Bei PV-Anlagen auf künstlichen Strukturen ist keine UVP nötig. Für Anlagen unter 50 kW gilt zusätzlich eine Genehmigungsfiktion.
  • Genehmigungsverfahren für die Installation von Wärmepumpen mit einer elektrischen Leistung von weniger als 50 MW werden grundsätzlich auf einen Monat begrenzt, bei Erdwärmepumpen auf drei Monate. Zudem wird ein Anschlussrecht für Wärmepumpen bis 12 kW bzw. bis 50 kW im Eigenverbrauch etabliert.

„Eine Beschleunigung der Umsetzung Erneuerbarer Energien ist absolut begrüßenswert. Es ist ein Unding das der Bau von Windkraft- und PR-Anlagen an langwierigen Prüfungen, Bürokratie und Klagen scheitern. Wichtig ist die Gewährleistung der Energiesicherheit. Nur damit kann unsere Wirtschaft stark bleiben. Wir haben schmerzlich begreifen müssen wie anfällig wir im Bereich Energie sind. Wenn wir in der Zukunft komplett auf Erneuerbare Energien umsteigen wollen, dann müssen wir beschleunigen. Bis dahin ist ein Mix das Gebot der Stunde. Auf Kohle und Atomkraft können wir eben noch nicht verzichten, um unsere Wirtschaft, um uns alle am Leben zu erhalten“, so Liliana Gatterer, Präsidentin vom Bund der Selbständigen Deutschland e.V.

Quelle: BM Wirtschaft und Klimaschutz

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