Die Handwerkerausnahme und ihre Tücken
Wie von uns bereits erwähnt (lesen Sie hier), wird die Mautpflichtgrenze ab dem 1. Juli 2024 auf 3,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse gesenkt. Die sogenannte
Wie von uns bereits erwähnt (lesen Sie hier), wird die Mautpflichtgrenze ab dem 1. Juli 2024 auf 3,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse gesenkt. Die sogenannte
ist die Interessenvertretung der Selbständigen.
Wir vertreten die Anliegen der Selbständigen in der Bundespolitik und über unsere Landesverbände in elf Bundesländern.
Mit ihren vielfältigen Aktivitäten tragen unsere Landesverbände zur Stärkung der lokalen Wirtschaft, der Ausbildung junger Menschen und dem Wohlstand in Deutschland bei.
Außerdem profitieren unsere Mitglieder von zahlreichen Rahmenverträgen mit namenhaften Unternehmen.
Gemeinsam sind wir stark!